Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Newsletter 02/2021

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Inhalt

Neues zum Coronavirus
Neue Verordnung Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage Hygienekonzept und Corona-FAQ
Digitale Stammesversammlungen

Termine
Digitale Austauschtreffen (BDKJ)
Wegweiser: Sommerlagerkonzepte

Infobox
Corona-Förderung über Jugendstiftung just
Zuschüsse für digitale Veranstaltungen

Neues zum Coronavirus

Neue Verordnung Kinder- und Jugendarbeit

Seit dem 15. März ist Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg wieder möglich. Die entsprechende Verordnung macht die dabei erlaubten Gruppengrößen von den aktuellen Inzidenzen (Corona-Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner) im Landkreis abhängig. Welcher Wert für euren Landkreis gilt, könnt ihr beim Robert-Koch-Institut oder auf der Website eures Landkreises erfahren.

Grundsätzlich gilt: Ab einem Inzidenzwert von 100 sind keine Präsenzangebote erlaubt, sondern weiterhin nur Online-Gruppenstunden. Zwischen 50 und 100 sind Gruppen von 12 Personen im Innenraum oder 18 Personen im Außenbereich möglich, erst unter 50 dürfen es 18 (innen) bzw. 30 (außen) Personen sein. Gruppenleiter und Teilnehmer werden dabei immer zusammegerechnet.

In jedem Fall sind Übernachtungsangebote erstmal nicht möglich, ebenso sind keine "offenen" Gruppen erlaubt, bei denen die Teilnehmer zu Beginn und während des Angebots nicht feststehen. Bei Präsenzgruppenstunden gelten außerdem dieselben Sicherheits- und Hygienerichtlinien wie vor dem Lockdown: Abstandsgebot, Maskenempfehlung (jetzt bereits ab 6 Jahren), Hygienekonzept, Datenerhebung und Teilnahmeverbot für Kranke und Kontaktpersonen.

Der Landesjugendring BW hat die Regeln in der nachfolgenden Grafik übersichtlich zusammengefasst. Details und immer die aktuellsten Infos zur Jugendarbeit in der Corona-Zeit findet ihr dort in der Corona-Übersicht.


Für alle katholischen Gemeindehäuser gilt außerdem weiterhin, dass die Räumlichkeiten bis Ende März nicht für Jugendarbeit zur Verfügung stehen sollen. Stämme, die die Räume und Flächen ihrer Kirchengemeinde nutzen, sollten daher mit den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort reden.

Vorlage Hygienekonzept und Corona-FAQ

Nach §5 der Coronaverordnung muss für Präsenzangebote ein Hygienekonzept erstellt werden, das festlegt, wie die Hygieneanforderungen jeweils vor Ort umgesetzt werden. Wir haben für euch ein Muster erstellt, das ihr als Vorlage für euer eigenes Konzept verwenden könnt. Bitte denkt daran, das Konzept an eure lokalen Gegebenheiten anzupassen und aktuell zu halten.
Download Vorlage Hygienekonzept

Weitere Vorlagen z.B. für Elternbriefe und Pressearbeit hat der BDKJ auf seiner Website gesammelt. Dort findet ihr auch einen FAQ-Bereich mit häufig gestellten Fragen zur Coronapandemie in der Jugendarbeit.

Digitale Stammesversammlungen

Präsenzveranstaltungen mit mehr als 30 Teilnehmern sind weiterhin untersagt. Für die meisten Stämme, die ihre Stammesversammlung noch während des Lockdowns abhalten wollen, bleibt damit nur eine digitale Versammlung per Videokonferenz. Rechtlich ist das durch eine Gesetzesänderung im Vereinsrecht kein Problem.

Im November haben wir bereits eine Übersicht verschiedener Online-Tools zusammengestellt, mit denen eine digitale Versammlung möglich ist. Für die Videokonferenz empfehlen wir Zoom oder BigBlueButton, da darüber auch Präsentation, Redeliste und Abstimmungen möglich sind. Nur geheime Wahlen mit mehr als einem Kandidaten sind darüber nicht satzungsgemäß möglich. Dafür gibt es drei praktikable Optionen:
(1) In kleinen Orten per Urnenwahl
(2) Digital mit dem kostenlosen Versammlungstool votesUP!
(3) Digital mit einem Umfragetool wie LamaPoll (Beispielwahlzettel)

Eine Anleitung, wie man mit LamaPoll Wahlen erstellen kann, könnt ihr demnächst auf unserer Website finden. Für die Videokonferenz können wir euch unseren diözesanen Zoom-Account ausleihen. Fragt uns dafür gerne über zoom@dpsg.info an.

Termine

April

12.04. 20:00 Uhr

Digitales Austauschtreffen (BDKJ)

21.04. 19:00 Uhr

Wegweiser: Sommerlagerkonzepte

Alle aktuellen Termine findet ihr auch auf unserer Website.

Digitales Austauschtreffen (BDKJ)

Der BDKJ-Diözesanverband bietet jeden Monat eine digitale Austauschmöglichkeit an, um Fragen rund um die Pandemie und die aktuell gültigen Vorordnungen beantworten zu können. Der nächste Termin ist im April:

Am Montag, 12. April, um 20:00 Uhr auf Zoom.
Einwahllink / Meeting-ID: 895 772 2162

Für Rückfragen zum Austauschtreffen und weitere Fragen rund um Jugendarbeit unter Corona ist der BDKJ unter coronafragen@bdkj.info zu erreichen.

Wegweiser: Sommerlagerkonzepte

Die Corona-Pandemie wird auch die Planung von Veranstaltungen im Sommer noch maßgeblich beeinflussen. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür gelten werden, steht bisher leider noch nicht fest, aber wie man die Regelungen am besten umsetzen kann, worauf man bei der Planung noch achten sollte und welche alternativen Sommerlagerkonzepte in Frage kommen, wollen wir mit euch beim Wegweiser im April besprechen:

Am Mittwoch, 21. April, um 19:00 Uhr auf Zoom.
Einwahllink / Meeting-ID: 934 7788 9999 / Kenncode: wegweiser

Infobox

Corona-Förderung über Jugendstiftung just

Die Mikroförderung justCorona wurde erneut verlängert. Bis 31.5. können Förderanträge schnell und unkompliziert gestellt werden. Egal ob für Hardware für Videokonferenzen, Gruppenstunden-per-Post oder eigene kreative Projekte. Dazu müsst ihr nur dieses Antragsformular ausfüllen und rechtzeitig einreichen.

Zuschüsse für digitale Veranstaltungen

Im Zuschusssystem des Landesjugendplans sind mit der Weiterführung der Regelungen von 2020 auch dieses Jahr noch digitale Bildungsmaßnahmen förderfähig. Darüber könnt ihr euch bis zu 75 Prozent der Kosten für Hardware, Softwarelizenzen und dergleichen erstatten lassen. Die Antragstellung ist wie gewohnt über oaseBW möglich.
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DPSG Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Antoniusstr. 3
73249 Wernau

Tel 07153.3001-154
Fax 07153.3001-614

dpsg@bdkj.info
www.dpsg.info